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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2018 - L 8 SO 104/18 B   

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https://dejure.org/2018,87919
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2018 - L 8 SO 104/18 B (https://dejure.org/2018,87919)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.08.2018 - L 8 SO 104/18 B (https://dejure.org/2018,87919)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. August 2018 - L 8 SO 104/18 B (https://dejure.org/2018,87919)
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  • BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 2/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - berechtigtes Interesse -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2018 - L 8 SO 104/18
    Aus dem gleichen Grund besteht auch kein Anspruch auf eine entsprechende Zusicherung nach § 34 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (zur Zusicherung bei einem erst zukünftig anfallenden Bedarf: BSG, Urteil vom 8. März 2017 - B 8 SO 2/16 R - juris Rn. 12).
  • BSG, 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2018 - L 8 SO 104/18
    Für die Anerkennung als Unterkunftsbedarf ist es unerheblich, ob die Kosten nur einmalig oder in großen Abständen anfallen (zur Lieferung von Heizöl: BSG, Beschluss vom 16. Mai 2007 - B 7b AS 40/06 R -).
  • BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 31/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Schönheitsreparaturen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2018 - L 8 SO 104/18
    Zum Unterkunftsbedarf (§ 42 Nr. 4 a), § 42a Abs. 1, § 35 Abs. 1, 2 SGB XII) können grundsätzlich auch die auf den leistungsberechtigten Mieter umgelegten Kosten für Schönheitsreparaturen gehören (Scheider in Schellhorn/Hohm/Scheider, SGB XII, 19. Auflage 2015, § 35 Rn. 60; zu § 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch: BSG, Urteil 19. März 2008 - B 11b AS 31/06 R -).
  • BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 6/11 R

    Sozialhilfe - Übernahme der Kosten für empfängnisverhütende Mittel - Hilfen zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2018 - L 8 SO 104/18
    Unter Berücksichtigung des auch im Verwaltungsverfahren anwendbaren Meistbegünstigungsgrundsatzes ist es naheliegend, dass der Kläger die beanspruchte Leistung unter sämtlichen rechtlichen Gesichtspunkten geltend macht (hierzu: Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 15. November 2012 - B 8 SO 6/11 R - juris Rn. 10).
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